Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Januar 2026


1. Allgemeines, Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) werden Bestandteil sämtlicher Verträge zwischen der Ettari UG (haftungsbeschränkt) (Amtsgericht Mannheim | Sitz: Bachstr. 10, 76275 Ettlingen) („Ettari“) und ihren Vertragspartnern („Kunden“), soweit nicht im Einzelfall eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wird.
1.2 Diese AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch für künftige Verträge, ohne dass Ettari in jedem Einzelfall auf sie hinweisen müsste. Sie gelten spätestens mit Leistungserbringung durch Ettari als vom Kunden bestätigt.
1.3 Etwaige abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, soweit Ettari ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.4 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden (z. B. Fristsetzungen, Mahnungen) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform (einfache E-Mail ist ausreichend), soweit in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Ettari erbringt für seine Kunden Leistungen in den Bereichen IT-Dienstleistungen, Mietverwaltung sowie Unternehmensberatung.
2.2 Der jeweilige Gegenstand des Vertrages ergibt sich aus dem vom Kunden angenommenen Angebot von Ettari.
2.3 Ettari erbringt gegenüber dem Kunden Dienstleistungen i. S. d. §§ 611 ff. BGB. Werkleistungen (z. B. die schlüsselfertige Erstellung einer Infrastruktur mit Abnahme) werden nur erbracht, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
2.4 Der Kunde ist für das Erreichen seiner technischen und wirtschaftlichen Unternehmensziele allein verantwortlich. Ettari spricht Empfehlungen aus, garantiert jedoch nicht deren Erfolg.

3. Zusammenarbeit und Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1 Für die vertragsgemäße Erfüllung von Leistungen ist die rechtzeitige Mitwirkung des Kunden von wesentlicher Bedeutung. Der Kunde ist verpflichtet:

  • Ansprechpartner für Ettari zu benennen, die das fachliche und technische Know-how über die vorhandenen Systeme des Kunden kennen.
  • Soweit erforderlich Arbeitsräume, IT-Systeme, Daten und Telekommunikationseinrichtungen nebst Infrastruktur zur Verfügung zu stellen.
  • Ettari im erforderlichen Maße den ungehinderten (Remote-)Zugriff zu der notwendigen IT-Infrastruktur zu ermöglichen.

3.2 Kann Ettari aufgrund einer Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten seine Pflichten nicht erfüllen, wird Ettari insoweit von der Leistungserbringung frei. Der Anspruch auf Zahlung der Vergütung bleibt in diesem Fall bestehen.

4. Besondere Regelungen für IT-Installationen

4.1 Bei Installationen von Hardware- und Netzwerkinfrastrukturen ist der Kunde für die Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten (z. B. klimatisierte Serverräume, gesicherte Stromversorgung) verantwortlich.
4.2 Nach Abschluss der Installationsarbeiten erfolgt eine gemeinsame Funktionsprüfung. Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, ist der Kunde zur unverzüglichen Abnahme verpflichtet, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
4.3 Verzögerungen, die durch bauliche Gegebenheiten oder fehlende Beistellungen des Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

5. Besondere Regelungen für die Mietverwaltung

5.1 Ettari übernimmt die Verwaltung von Immobilienobjekten nach Maßgabe des Einzelvertrages. Dies umfasst die kaufmännische und/oder technische Betreuung im Namen des Eigentümers.
5.2 Ettari ist berechtigt, im Rahmen der Notfallinstandsetzung notwendige Reparaturen zur Abwendung von unmittelbar drohenden Schäden am Objekt auch ohne vorherige Zustimmung des Kunden zu beauftragen.
5.3 Der Kunde stellt sicher, dass Ettari alle für die Verwaltung notwendigen Unterlagen (Mietverträge, Betriebskostenabrechnungen der Vorjahre etc.) vollständig vorliegen.

6. Termine

6.1 Bei von Ettari genannten Fristen und Terminen handelt es sich um unverbindliche Plantermine, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
6.2 Bei höherer Gewalt (z. B. Streiks, Pandemien, Lieferengpässe bei Hardware) verschieben sich Termine um einen angemessenen Zeitraum.

7. Nutzungsrechte

7.1 An individuell für den Kunden erstellten Konzepten oder Konfigurationen erwirbt der Kunde mit vollständiger Bezahlung das Recht zur ausschließlichen Nutzung.
7.2 Ettari weist darauf hin, dass bei IT-Installationen Software von Drittanbietern eingesetzt werden kann, für die deren jeweilige Lizenzbestimmungen gelten.

8. Haftung

8.1 Ettari haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Ettari nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
8.3 Vorbehaltlich Ziffer 8.1 ist die Haftung von Ettari auf die Höhe der auf Grundlage des Vertrages geleisteten Vergütung begrenzt.
8.4 Ettari haftet für Datenverlust nur, sofern der Kunde angemessene Datensicherungsvorkehrungen getroffen hat.

9. Vergütung und Abrechnung

9.1 Leistungen sind nach Zeitaufwand zu den vereinbarten Sätzen zu vergüten. Ein Tagessatz entspricht 8 Arbeitsstunden.
9.2 Reisekosten und Spesen sind vom Kunden gegen Nachweis zu erstatten.
9.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge fällig.

10. Vertraulichkeit und Datenschutz

10.1 Die Parteien verpflichten sich, über alle Geschäftsgeheimnisse des jeweils anderen unbefristet Stillschweigen zu bewahren.
10.2 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO). Soweit erforderlich, schließen die Parteien eine separate Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV).

11. Schlussbestimmungen

11.1 Erfüllungsort für die Leistungen ist der Sitz von Ettari.
11.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
11.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Karlsruhe, Deutschland.